00:14
Hallo und herzlich willkommen zu Aktenzeichen XY Unvergessene Verbrechen. Ich bin Rudi Zerne.
00:19
Und ich bin Conny Neumeier. Auch von mir herzlich willkommen.
00:23
Rudi, ich habe dir eine Zahl für den Anfang mitgebracht und zwar aus der Kriminalstatistik. Und da heißt es mehr als 90 Prozent aller Morde und Mordversuche in Deutschland, die werden tatsächlich aufgeklärt. Eine recht gute Quote also. Gleichzeitig ist die Ermittlungsarbeit aber auch immer ein Balanceakt. Während die Kriminalpolizei möglichst viele Fälle lösen will, muss sie immer auch die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen natürlich.
00:46
Ja, absolut. Zum Beispiel, wenn es um das Thema Datenschutz geht. Das betrifft unter anderem Funkzellen oder Mautdaten, aber auch Überwachungsmaßnahmen. Deshalb sind längst nicht alle Ermittlungsmethoden uneingeschränkt erlaubt, die bei der Suche nach einem Täter hilfreich sein könnten.
01:03
Eine der Maßnahmen, die bei unserem Fall heute zum Einsatz kam und um die es auch immer wieder Diskussionen gibt, ist die sogenannte DNA-Reihenuntersuchung, die nur zur Aufklärung von schwersten Straftaten zum Einsatz kommt. Über die Kritik an der Methode haben wir mit der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski gesprochen, die wir später noch in der Folge hören.
01:25
Nun aber zunächst einmal zu unserem heutigen Studiogast. Bei uns ist Ulrike Greiner, erste Kriminalhauptkommissarin beim Hessischen Landeskriminalamt in Wiesbaden und dort in der Abteilung Staatsschutz tätig. Zuvor ermittelte sie beim LKA im Bereich schwere und organisierte Kriminalität, also unter anderem zu versuchten und vollendeten Tötungsdelikten. Herzlich willkommen bei uns, Frau Greiner. Schön, dass Sie da sind.
01:48
Vielen Dank, dass ich da sein darf. Hallo. Schön, dass Sie da sind.
01:52
Frau Greiner, der Fall, um den es heute geht, hat sich 2013 zugetragen. Das ist nun mehr als zehn Jahre her. Wie präsent ist Ihnen das damalige Geschehen noch heute?
02:02
Ja, ich habe 2021 in den Bereich Staatsschutz gewechselt. Der Fall, um den es heute geht, war mein letzter ungeklärter Fall der organisierten und schweren Kriminalität. Das beschäftigt einen dann schon, weil es sich nicht richtig gut anfühlt. Irgendwie ist man noch nicht fertig. Aber glücklicherweise wurde er ja dann doch geklärt.
02:23
Bevor wir loslegen, wie immer noch ein Hinweis vorweg. Aus rechtlichen Gründen haben wir alle Namen geändert.
02:32
Sonntag, der 15. September 2013. Die 25-jährige Luisa Ribeiro studiert Jura und absolviert seit März ihr Referendariat beim Landgericht in Hanau. Im Westen der Stadt hat sie eine kleine Wohnung gemietet. An den Wochenenden fährt sie meist zu ihrer Familie und ihrem Freund in ihre Heimatstadt in Baden-Württemberg. Auch dieses Wochenende hat sie bei ihren Eltern verbracht. Am Sonntagabend macht sie sich mit dem Zug auf den Rückweg nach Hanau.
03:02
Dort kommt sie einige Stunden später gegen 22 Uhr am Bahnhof West an. Mit ihrem Rollkoffer, einer Handtasche über der Schulter und Kopfhörern in den Ohren verlässt die zierliche Frau das Bahnhofsgebäude in Richtung Philipsruher Allee. Die vielbefahrene Straße führt entlang des Mainz auf einen Schlosspark im Stadtteil Kesselstadt zu.
03:21
Dort findet an diesem Abend ein Open-Air-Konzert statt. Trotz später Stunde sind also noch einige Menschen in der Dunkelheit unterwegs.
03:29
Um genau 22.05 Uhr läuft Luisa Ribeiro an der Bushaltestelle Friedenskirche vorbei. Zu ihrer Wohnung sind es nur noch wenige Meter.
03:40
Die junge Frau wird sich später nicht mehr daran erinnern, was nun geschieht. Die Ermittler können es aber anhand ihrer schweren Verletzungen und der Aussagen zweier Zeugen rekonstruieren. Auf Höhe der Bushaltestelle nähert sich ihr von hinten ein Mann. In der Hand hält er eine 30 Zentimeter lange Handtelstange ohne Gewichte, circa 1,7 Kilo schwer. Als er direkt hinter Luisa ist, schlägt er ihr die Stange mindestens dreimal von hinten auf den Kopf. Sie verliert sofort das Bewusstsein.
04:09
Ob es ein Schrei ist oder das Geräusch der zu Boden fallenden Handelstange, können sie später nicht mehr sagen. Fakt ist aber, zwei Jugendliche, gerade einmal 15 Jahre alt, werden auf das Geschehen aufmerksam. Sie haben das Konzert im Schlosspark besucht und sind nun auf der gegenüberliegenden Straßenseite unterwegs. Durch das Geräusch werden sie aufmerksam und beobachten, wie der Mann sich zur bewusstlosen Luisa Ribeiro hinunterbeugt, sie hochhebt und wegträgt.
04:38
Schnell merken die Jugendlichen, da stimmt etwas nicht. Als der Mann auf der anderen Straßenseite nicht auf ihr Rufen reagiert und mit der bewusstlosen Frau auf dem Arm in eine Seitengasse abbiegt, nehmen sie die Verfolgung auf.
04:51
Der Angreifer, der die Jugendlichen wohl bemerkt hat, legt die Verletzte Luisa Ribeiro in der Gasse ab. Er lehnt ihren Körper an einer Hauswand und flüchtet in die Dunkelheit. Die Szene haben wir später für Aktenzeichen XY ungelöst nachgestellt.
05:17
Hey, ist was passiert? Brauchen Sie Hilfe.
05:19
Lass uns mal.
05:20
Was macht ihr da? Hey, warten Sie! Boah, Scheiße, was denn hier passiert, Mann? Alter, komm, hinterher. Fahrgruppen Notarzt, 112. Ich kann hier hinterher.
05:35
Bleiben Sie ruhig. Ich ruf mal ernst.
05:38
Ja, hallo? Ja, Rick Petersen mein Name. Ich bin hier in der Mittelstraße in Hanau, in der Nähe von der Bushaltestelle. Was passiert? Wie heißen die? Was ist denn? Nach Hause. Bleiben Sie ruhig. Bleiben Sie ruhig. Sie ist völlig verwirrt. Kommen Sie schnell, bitte. Die verblutet.
05:55
Hey!
06:02
Haben Sie einen Mann gesehen, der hier hinlang gerannt ist?
06:04
Was? Nee, nee.
06:23
Frau Greiner, bevor wir zu Ihrer Ermittlungsarbeit kommen, vielleicht einmal das Wichtigste vorweg. Die junge Frau hat durch den Angriff schwerste Kopfverletzungen erlitten, aber sie hat überlebt. Gott sei Dank muss man sagen, denn das hätte auch anders kommen können.
06:37
Das ist richtig. Dank der beiden Zeugen wurde das Opfer sofort medizinisch versorgt und im Krankenhaus notoperiert. Sie hatte schwerste Verletzungen, sechs Quetschrisswunden im linken Schädelbereich und einen sogenannten terrassenförmigen Schädelbruch. Laut den Ärzten hatte sie wirklich Glück. Wären die Verletzungen ein paar Millimeter weiter rechts oder links entstanden, dann hätte sie es wahrscheinlich nicht überlebt. Anfangs hatte sie eine halbseitige Gesichtslähmung und erst im Verlauf der Genesung wurde klar, dass sie keine körperlichen Schäden zurückbehalten würde.
07:08
Was allerdings zurückblieb, ist der Gedächtnisverlust. Sie konnte sich an den Angriff nicht erinnern.
07:13
Sie haben ja vor kurzem noch einmal mit ihr telefoniert in Vorbereitung auf unser heutiges Gespräch. Da sind nach wie vor keine Erinnerungen an die Tat?
07:22
Gar keine.
07:23
Ich habe ja wie gesagt nochmal mit ihr gesprochen, sie hat gar keine Erinnerungen. Ihre letzte Erinnerung war, dass sie den Bahnhof verlassen hat, also da wo sie angekommen ist nach ihrer Fahrt und die Treppen runtergegangen ist. An mehr kann sie sich nicht erinnern.
07:37
Es ist wohl auch ein Schutzmechanismus des Gehirns scheinbar und das hat wohl auch was Gutes. Sie sagte mir am Telefon, deswegen hat sie scheinbar keine psychischen Schäden davongetragen.
07:47
Was ja geblieben ist, ist aber die große Frage, wer tut so etwas und vor allem warum. Das hat ja auch Sie dann als Ermittlerin beschäftigt. Aber zunächst muss man sagen, war nicht das LKA mit den Ermittlungen befasst, sondern die Kriminalpolizei in Hanau, oder?
08:02
Richtig. Die Kollegen aus Hanau haben in der Nacht mit den ersten Maßnahmen begonnen, nachdem das Opfer medizinisch versorgt wurde. Durch den Kriminaldauerdienst und den Erkennungsdienst wurde der Tatort aufgenommen. Zuerst mit einer fotografischen Sicherung und am Tatort wurden natürlich auch die beiden Zeugen noch direkt vernommen. Es wurden diverse Spuren gesichert, die möglicherweise eine Tatrelevanz haben könnten. Angefangen mit dem augenscheinlichen Tatmittel der Handelstange über Zigarettenstummel an der Bushaltestelle, die dem Täter hätten gehört haben können.
08:31
Bis hin zur Erkleidung des Opfers. Diese Asservate und Spuren wurden dann hinsichtlich und gerade insbesondere auf DNA-Spuren zur Untersuchung gegeben. Die Aufnahme des Tatortes und die Sicherstellung und Spurensicherung dauerte die ganze Nacht.
08:47
Wie kamen sie dann ins Spiel? Das LKA ist bei Kapitalverbrechen ja üblicherweise nur dann zuständig, wenn von einer gewissen Komplexität des Falls ausgegangen wird oder über Ländergrenzen hinweg ermittelt werden muss. Das war ja hier aber auf den ersten Blick nicht der Fall.
09:03
Ja, das war genau so. Normalerweise würden wir genau diese Fälle, die Sie gerade beschrieben haben, übernehmen. Aber die Hanauer Kollegen hatten zu der Zeit mehrere größere Verfahren, die sie bearbeitet haben. Und Hanau ist nicht so groß wie Frankfurt. Und dann haben sie uns gebeten, praktisch montags, ob wir vielleicht den Fall übernehmen könnten. Und das haben wir dann getan. Und dienstags sind wir dann eingestiegen in den Fall.
09:28
Als Sie die Ermittlungen dann übernommen haben, war Luisa Ribeiro noch immer im Krankenhaus und nicht vernehmungsfähig. Welche weiteren Schritte haben Sie denn währenddessen eingeleitet?
09:38
Ja, unser Einstieg in die Ermittlungen waren dann tatsächlich zunächst mal das sogenannte Klinkenputzen. Wir haben eine Nachbarschaftsbefragung gemacht, also wirklich alle Leute versucht aufzusuchen, persönlich zu sprechen, ob irgendjemand was gesehen, gehört hat. Also wir haben doch mal Zeugen versucht festzustellen. Dann haben wir natürlich die beiden jungen Männer vernommen, also die 15-Jährigen. Und wir haben auch den Fluchtweg, also den ersten vermeintlichen Fluchtweg, den der eine Zeuge ja beschrieben hat, wo es lang ging, den haben wir natürlich auch nochmal abgesucht.
10:09
Es gab wohl auch eine Täterbeschreibung.
10:12
Genau, es gab eine Täterbeschreibung. Der Täter wurde von dem jungen Mann beschrieben, ca. 1,70 bis 1,75 Meter groß, 20 bis 25 Jahre alt, stämmige bis kräftige Figur, leicht gekräuselte dunkle Haare und die Beschreibung sollte nachher noch wichtig werden.
10:29
Genau, darüber sprechen wir natürlich auch noch. Nun aber dazu, was Ihre ersten Ermittlungen zutage gefördert haben.
10:41
Einige Tage später, am 21. September 2013, können die Ermittlerinnen und Ermittler dann auch mit Luisa Rivero sprechen, die nun außer Lebensgefahr und bei Bewusstsein ist. Die Beamten wollen wissen, ob ihr in den Tagen und Wochen vor der Tat irgendetwas Ungewöhnliches aufgefallen war und ob es jemanden gibt, der möglicherweise ein Motiv haben könnte, sie anzugreifen.
11:03
Die junge Frau erzählt den Ermittlern, dass sie sich am Sonntag wie immer auf den Heimweg nach Hanau gemacht habe, nachdem sie das Wochenende bei ihrer Familie verbracht hatte. Etwas Ungewöhnliches sei ihr weder am Wochenende noch in den Wochen zuvor aufgefallen. Luisa Ribeiro hat nicht die leiseste Idee, wer sie angegriffen haben könnte.
11:23
Den Umständen entsprechend macht sie auf die Ermittler einen guten Eindruck. Sie ist wach und klar orientiert. Allerdings, die Erinnerung an genau die halbe Stunde, in der der Angriff stattfand, fehlt der 25-Jährigen.
11:37
In den folgenden Tagen und Wochen befragen Ulrike Greiner und ihre Kollegen, Familie und Freunde von Luisa Ribeiro. Leute, die die Studentin am Wochenende vor der Tat noch gesehen hatte.
11:49
Denn rein statistisch gesehen muss man bei Tötungsdelikten erstmal davon ausgehen, dass der Täter aus dem persönlichen Nahbereich des Opfers kommt. Das ist auch der Grund, warum die Polizei ihre Ermittlungen meist im Umfeld der Opfer beginnt.
12:03
Für solche Befragungen braucht es natürlich Fingerspitzengefühl. Letztlich spricht man ja mit Betroffenen und will herausfinden, ob sie etwas mit der Tat zu tun haben. Im Fall von Luisa Ribeiro stellen die Ermittlerinnen und Ermittler aber früh fest, auf eine Beziehungstat, also einen Täter aus dem Freundes- oder Familienkreis, deutet nichts hin. Die Angehörigen der jungen Frau sind sehr verständnisvoll und kooperativ. Sie alle wollen, dass der Angriff schnellstmöglich aufgeklärt wird.
12:30
Familiäre Streitigkeiten oder Probleme gab es nicht. Und alle Befragten haben ein bestätigtes Alibi.
12:37
Ulrike Greiner und ihr Team ziehen den Kreis ihrer Ermittlungen nun weiter. Sie sprechen mit Arbeitskolleginnen und Kollegen und schauen sich die Fälle der Hanauer Justiz an, bei denen Luisa Ribeiro als Referendarin beteiligt war. Gab es da vielleicht jemanden, der Grund hatte, wütend auf sie zu sein?
12:56
Kurz vor der Tat hatte die junge Frau im Rahmen des Referendariats auch bei der Polizei in Hanau hospitiert. Dort hatte sie eine Polizeistreife bei ein, zwei Nachtdiensten begleitet. Auch diese Einsätze nehmen die Ermittlerinnen und Ermittler noch einmal unter die Lupe.
13:11
Dabei fällt ihnen eine Begegnung auf. Eine nächtliche Personenkontrolle, bei der Luisa Ribeiro während ihres Praktikums dabei war. Damals hatte die Streife einen offenbar alkoholisierten Radfahrer angehalten. Dem hatte das gar nicht gefallen. Hören wir nochmal in eine Szene aus Aktenzeichen XY ungelöst.
13:30
Guten Abend, würden Sie bitte anmelden? Jetzt bin ich zu schnell gefahren?
13:34
Zu schnell nicht. Haben Sie etwas getrunken?
13:37
Natürlich habe ich was getrunken. Warum fahre ich ja Fahrer nicht mit dem Auto? Haben Sie einen Ausweis dabei? Mal gucken. Haben Sie was verbrochen? Keine Routine. Was ist das für eine? Was klotzt denn so?
13:49
Das geht Sie gar nichts an.
13:51
Ich mache hier mein Praktikum fürs Jurastudium.
13:53
Ja, super.
13:56
Wir würden gerne einen Alkoholtest mit Ihnen durchführen.
13:58
Vergiss es. Mach ich nicht. Der ist eh zu ungenau. Sie scheinen aber nicht mehr fahrtötig. Natürlich kann ich Fahrrad fahren, dann bin ich bescheuert.
14:06
Also wenn Sie den Alkohortest verweigern, dann fahren wir jetzt zusammen auf das Revier und dort überprüfen wir das Ganze mit einem Bluttest.
14:11
Das hört sich doch nicht mehr alle. Ihr seid doch nicht mehr ganz sauer. Sehen Sie mal, wie ungescholtene Bürger in Ihrem Land schikaniert werden. Jetzt hören Sie auf, Ärger zu machen. Stellen Sie Ihr Fahrrad ab, schließen Sie es ab und dann fahren wir aufs Revier. Ich freue mich extra Fahrrad und dann sowas.
14:27
Frau Greiner, der Mann, der da in die Polizeikontrolle geraten war, war sehr aufgebracht. Im Zuge Ihrer Ermittlungen haben Sie auch diesen Einsatz noch einmal komplett durchleuchtet und den Mann befragt. Mit welchem Ergebnis?
14:43
Wir haben natürlich den Mann genauestens überprüft. Seine Wohnanschrift war in der Nähe des Tatortes.
14:49
Aufgrund der Kontrolle im Nachtdienst hatte die Möglichkeit bestanden, dass es nochmal zu einem Aufeinandertreffen zwischen der Geschädigten und ihm hätte kommen können und dass die Situation dann irgendwie eskaliert wäre. Der Mann gab aber letztendlich eine Speichelprobe ab, die mit den DNA-Spuren vom Tatort verglichen wurden. Es ergab leider keinen Treffer. Der Tatverdacht konnte auch nicht weiter erhärtet werden, sodass wir ihn als Täter ausgeschlossen hatten.
15:14
Was uns jetzt zum nächsten wichtigen Strang Ihrer Ermittlungen führt, Ihre Kolleginnen und Kollegen der Spurensicherung hatten ja diverse Beweisstücke am Tatort gesichert. Vor allem aber die Tatwaffe, um sie unter anderem auf DNA zu untersuchen. Inzwischen lagen Ihnen die Ergebnisse vor.
15:30
Was kam dabei heraus? An dem Tatmittel, also der Handelsstange, wurde eine männliche DNA-Spur detektiert. Das war für uns die einzige tatrelevante Spur, die mutmaßlich vom Täter hätte stammen können.
15:44
Diese bis dato unbekannte männliche DNA wurde in die DNA-Datenbank eingestellt, aber es gab keinen Treffer.
15:51
Also eine Sackgasse, so schien es zunächst. Diese Spur sollte allerdings noch sehr wichtig werden. Darauf kommen wir gleich nochmal zurück. Zunächst aber hatten sie es jetzt mit einer schwierigen Ausgangslage zu tun. Eine Beziehungstat haben sie im Grunde ausgeschlossen. Eine heiße Spur gab es nicht. Wie sind sie nun weiter vorgegangen?
16:11
Ja, wir bilden dann meist Hypothesen. Also es gibt dann Überlegungen, welches Szenario bei diesen Tatumständen beziehungsweise bei diesem Tatablauf noch in Frage kommen könnten. Wir haben einen Täter, der möglicherweise ein Sexualdelikt begehen wollte und das Opfer deshalb niedergeschlagen und in die dunkle Seitenstraße gebracht hat.
16:32
Oder hatten wir schon einmal einen Täter in diesem Bereich, der denselben Modus operandi, also dieselbe oder eine ähnliche Tatbegehungsweise angewandt hat, zum Beispiel mit einer Handelstange? In der Nähe war ein Open-Air-Konzert, war da jemand unterwegs, auf den diese Parameter zutrafen? Und richtig, eine Beziehungstat hatten wir schon ausgeschlossen.
16:52
Sie haben sich ja damals außerdem auch schon früh an die Öffentlichkeit gewandt, über Zeitungen, Radio, Fernsehen, mit der Frage, ist jemandem etwas aufgefallen? Hat jemand zum Beispiel eine Person, die mit einer Handelstange unterwegs war, gesehen? Durch die beiden Zeugen, haben wir schon gesagt, da gab es auch eine recht genaue Personenbeschreibung. Hat sich denn aus diesen Ansätzen dann irgendwas ergeben? Nein, leider nicht.
17:15
Man kann, glaube ich, sagen, was die üblichen Ermittlungsmethoden angeht, hatten sie so langsam alles ausgeschöpft. Eine der wenigen Möglichkeiten, die ihnen noch geblieben ist, hat ihr Team dann auch genutzt. Um mehr über das Bewegungsprofil des Täters herauszufinden, haben sie dann nämlich Mantrailer-Hunde rund um den Tatort eingesetzt. Welche Geruchsprobe haben sie den Hunden denn gegeben?
17:37
Also der Einsatz mit den Mantrailerhunden, das war auch für mich das erste Mal. Ich hatte das vorher noch nie gemacht. Wir gingen also davon aus, dass der Täter die Handelstange ohne Handschuh genutzt hatte und ließen dann die Hunde unter bestimmten Voraussetzungen an dieser Handelstange riechen.
17:52
Die Hunde haben dann tatsächlich auch eine Spur aufgenommen und am Tatort vor allen Dingen und führten uns dann vom Tatort aus in diese kleine Seitengasse, wo der Täter das Opfer abgelegt hatte.
18:03
Und die Hunde gingen weiter oder beziehungsweise führten uns weiter dann quer durch den Westen der Stadt bis zum etwa drei Kilometer entfernten Bahnhof Wilhelmsbad. Das war nicht der Bahnhof, an dem die Geschädigte ausgestiegen war. Aber hier endete dann die Spur.
18:19
Also Sie hatten nun eine Vermutung, wie und wohin der Täter möglicherweise geflohen ist. Ich sage möglicherweise deshalb, weil die Mantrailer-Methode unter Experten durchaus umstritten ist. In Ihrem Fall war der Einsatz der Hunde ja aber hilfreich, oder?
18:34
Genau. Die Ermittlungen wurden durch den Einsatz der Hunde zielgerichteter. Neben der Absuche des Fluchtweges, also das macht man ja dann immer noch mal, um zu gucken, ob da irgendwelche Gegenstände abgelegt wurden, haben wir Funkzellendaten erhoben.
18:46
Ziel war die Überprüfung, welche Personen kurz vor der Tatzeit, zur Tatzeit und nach der Tatzeit mit ihrem Handy in den entsprechenden Funkzellen eingeloggt waren.
18:57
Ich nehme mal an, nicht gerade eine kleine Anzahl an Leuten, gerade wenn man bedenkt, dass ganz in der Nähe ein Konzert stattgefunden hatte.
19:04
Ja, anfangs waren es über 1000 Rufnummern. Wir nahmen eine erste Eingrenzung vor. Also wir waren ja ein relativ großes Team und da wurden erstmal alle weiblichen Anschlussinhaber, also alle Telefonnummern, die auf weibliche Personen ausgegeben waren, wurden persönlich aufgesucht, um zu prüfen, wer denn letztendlich das Handy benutzt hat zu der Zeit. Also war es der Vater, der Sohn oder wer auch immer. Und alle männlichen Nutzer wurden intensiv überprüft. Wir haben Wohnorte festgestellt und nach bestimmten Kriterien aussortiert.
19:37
Nach welchen Kriterien haben Sie das getan? Wir grenzten die Personen nach Alter und Wohnort ein, da wir davon ausgingen, dass der Täter Ortskenntnis besaß. Wir überprüften die einschlägigen polizeilichen Vorerkenntnisse, zum Beispiel aus dem Bereich Körperverletzungsdelikt.
19:51
Das klingt jetzt mal sehr zeitaufwendig. Wie lange hat diese Auswertung und Überprüfung gedauert?
19:57
Ja, das hat wirklich lange gedauert. Also es hat mehrere Monate im Endeffekt gedauert. Schlussendlich blieben dann knapp 200 männliche Personen übrig, die den Kriterien des Täters entsprachen und zur fraglichen Zeit mit ihrem Mobiltelefon in den relevanten Funkzellen eingeloggt waren. Diese wurden dann am 6. und 7. September 2014, also rund ein Jahr nach der Tat, zur Speichelprobe gebeten.
20:24
Gemeint ist eine sogenannte DNA-Reihenuntersuchung. Die Idee dahinter? Eine nach bestimmten Merkmalen eingegrenzte Gruppe von Personen, die ins Täterprofil passen, mittels freiwillig abgegebener Speichelproben DNA-technisch zu erfassen.
20:38
Im besten Fall ist der Täter natürlich unter denen, die da erfasst werden. Und man kann ihn so überführen. Doch bei allen Erfolgen, die eine solche Maßnahme bei der Verbrechensaufklärung bringen kann, gibt es auch Kritik an der Methode.
20:52
Über diese Kritik haben wir im Vorfeld mit Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski gesprochen. Sie hat den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Universität zu Köln inne und ist Mitglied des Deutschen Ethikrats. In ihrer Rolle befasst sie sich immer wieder mit ethisch-rechtlichen Grenzfragen. Und ihr ist wichtig, zunächst einmal herauszustellen, zwischen der DNA-Reihenanalyse und dem Abgleich einer DNA-Spur mit dem Profil eines konkreten Tatverdächtigen gibt es große Unterschiede.
21:23
Diese DNA-Reihenuntersuchung, die unterscheidet sich ja von dem Fall, den wir üblicherweise im Kopf haben, wenn wir so an DNA-Probe denken. Da ist es so, da haben wir eine tatverdächtige Person und dann wird einfach letztlich deren DNA verglichen mit der DNA des vermeintlichen Täters. Und diese DNA-Reihenanalyse, die ist jetzt ein bisschen anders geartet, weil es dann nämlich noch keinen konkreten Verdacht gegen eine bestimmte Person gibt. Also das ist der große Unterschied. Stattdessen haben die Ermittlungsbehörden dann aber... mehr oder weniger aussagekräftige Merkmale, die der Täter teilt.
21:56
Also etwa Geschlecht, Alter, die Teilnahme an einer bestimmten Veranstaltung, sodass man ein gewisses Täterprofil ermitteln kann. Und daraufhin kann die Polizei dann zu der Maßnahme greifen, den bestimmten Personenkreis, der zum Beispiel bei dieser Veranstaltung war, der in dieses Profil reinpasst, einzuladen zu einer solchen DNA-Reihenanalyse. Die Teilnahme ist freiwillig. Also auch das ist der Unterschied zu dem Fall, den ich vorher genannt hatte. Da kann nämlich einfach das im Zweifel auch zwangsweise durchgeführt werden. Das ist bei dieser DNA-Reihenanalyse nicht der Fall.
22:28
Also es ruht auf einer Einladung und die kann man annehmen, die muss man aber auch nicht annehmen.
22:33
Ja, und die Freiwilligkeit ist hier in der Tat ein ganz wichtiger Punkt. Denn dem wichtigen Ziel, Verbrechen aufzuklären, stehen hier ebenfalls zentrale Interessen gegenüber. Nämlich die Interessen derjenigen, die bei einer solchen Maßnahme ihre DNA hergeben sollen, die ja höchstpersönliche und sehr sensible Informationen enthält. Frauke Rostalski beschreibt den Konflikt, der dabei entsteht, so.
22:57
Wir haben es ja hier mit unterschiedlichen Interessen zu tun, die ja auch alle für sich genommen schutzwürdig sind. Also der staatliche Strafverfolgungsanspruch ist ja ein hohes Gut. Wir als Gesellschaft legen Wert darauf, dass Straftaten, die in unserer Mitte begangen worden sind, auch tatsächlich geahndet werden. Und auf der anderen Seite haben wir es aber bei dieser DNA-Reihenuntersuchung eben auch mit einem Problem für die...
23:21
Informationelle Selbstbestimmung zu tun. Es geht hier um die Privatsphäre des Einzelnen. Und das Problem, was eben auftaucht bei dieser DNA-Reihenuntersuchung ist, dass wir es ja mit einer Situation zu tun haben, wo wir keinen konkreten Verdacht gegen eine Person haben.
23:37
Sondern, dass die, die davon betroffen sind, letztlich in einer gewissen Weise Pech gehabt haben, zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein oder zufälligerweise bestimmte Merkmale mit dem potenziellen Täter zu teilen. Das sind Personen, die...
23:52
in der Regel nicht mal pflichtwidriges Verhalten in irgendeiner Form an den Tag gelegt haben, um Anlass zu dieser Maßnahme zu sein. Und das erschwert natürlich den Eingriff in der Situation. Und hinzu kommt dann eben auch noch der Punkt, dass wir es hier mit einer Analyse zu tun haben, die Informationen in ganz großer Menge über ein Individuum hervorrufen kann.
24:15
die unveränderlich sind, individuell sind und hochsensibel sind. Und damit geht eben ein deutliches Diskriminierungs- und Missbrauchsrisiko einher.
24:23
Das Risiko liegt natürlich auf der Hand. Daten werden in unserer heutigen Zeit immer wichtiger. Im Informationszeitalter, in dem wir leben, bedeuten sie Macht. Die Gefahr von Missbrauch ist daher umso ernster zu nehmen. Der Gesetzgeber, sagt Frauke Rostalski, ist sich dieser Verantwortung durchaus bewusst und sieht deshalb hohe Hürden für die DNA-Reihenuntersuchung vor.
24:43
Also zum Beispiel verlangt das Gesetz, dass die DNA-Reihenanalyse nur durchgeführt werden soll, wenn der Verdacht von Straftaten gegen bestimmte, besonders gewichtige Rechtsgüter vorliegt. Also Leben, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Selbstbestimmung.
24:59
Außerdem muss es sich um ein Verbrechen handeln. Die Staatsanwaltschaft muss davon ausgehen, dass mindestens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt wird, sollte sich der Verdacht erhärten. Zudem ist zwingend erforderlich die Einwilligung des Betreffenden. Der Gesetzgeber verlangt, dass die DNA-Reihenuntersuchung Ultima Ratio, also die äußerste Maßnahme, sein soll. Und was wir auch immer brauchen, wir benötigen einen Richtervorbehalt für die Durchführung dieser Reihenuntersuchung.
25:25
Eine Maßnahme also, die nur im absoluten Ausnahmefall zum Einsatz kommt. Und trotzdem, wer zu einer DNA-Reihenuntersuchung gebeten wird, der wird sich die Frage stellen, was genau passierte eigentlich mit meinen Daten? Wozu darf meine DNA genutzt werden und wozu nicht? Vor allem aber auch, wie lange und wo wird sie gespeichert? Auch das haben wir Frauke Rostalski gefragt.
25:49
Also zunächst mal gilt, dass es genutzt werden kann für die molekularkonetische Untersuchung und zwar nur für bestimmte Merkmale. Geschlecht, Abstammung und mit Abstammung ist Verwandtschaftsverhältnis gemeint, nicht etwa ethnische Merkmale. Das muss man vielleicht auch nochmal klar sagen, weil die juristische Bezeichnung da vielleicht auch ein bisschen offener klingt, als sie ist. Und für ein sogenanntes DNA-Identifizierungsmuster. Das kann man sich vorstellen wie so einen individuellen Fingerabdruck. Die Verwertung dieser Informationen ist beschränkt auf den Abgleich mit der am Tatort gesicherten DNA-Probe.
26:24
Also es geht um diesen konkreten Tatverdacht und um diese konkrete Probe. Das heißt darüber hinaus, dass die Informationen nachhaltig, darüber hinaus nicht etwa in eine DNA-Datenbank eingespeist werden darf und mit sonstigen Fällen abgeglichen werden darf und so weiter. Also wir haben eine ganz enge Zweckbindung. Und wichtig ist darüber hinaus noch die Speicherdauer. Auch die ist geregelt im Gesetz. Die entnommenen Körperzellen sind nämlich unmittelbar nach der Durchführung der Analyse zu vernichten. Also auch die durch die Analyse gewonnenen Informationen, auch das ist unverzüglich zu löschen, sobald es für die Aufklärung des Verbrechens nicht mehr benötigt wird.
27:02
Trotzdem gibt es Kritiker, die die Maßnahme an sich problematisch finden. Eines der Argumente ist, dass solche Massentests dem Grundsatz der Unschuldsvermutung widersprechen und zu einer Umkehr der Beweislast führen. Denn Ermittlungsbehörden versuchen hier ja nicht, einem bestimmten Tatverdächtigen die Tat nachzuweisen, sondern man könnte sagen, sie fordern Unbeteiligte auf, ihre Unschuld zu beweisen, indem sie ihr DNA-Profil zum Abgleich zur Verfügung stellen.
27:28
Solche Kritik gab es auch in unserem heutigen Fall.
27:31
Eine hessische Kleinstpartei rief 2014, nachdem die Ermittler um Ulrike Greiner zur DNA-Reihenuntersuchung geladen haben, öffentlich dazu auf, keine Speichelprobe abzugeben. Sie kritisierte das Vorgehen als Rasterfahndung und als unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Männer.
28:00
Frau Greiner, von den rund 200 Männern, die Sie zur Speichelentnahme gebeten haben, sind am Ende nur 69 Ihrer Einladung gefolgt. Warum und ob es am Ende tatsächlich der Aufruf der Kleinstpartei gewesen war, der die Leute abgehalten hat, das wissen wir nicht. Aber trotzdem an Sie die Frage, können Sie die Zurückhaltung der Leute verstehen? Man könnte ja auch argumentieren, Sie könnten hier bei der Aufklärung eines versuchten Mordes mithelfen, was ja an sich eine gute Sache ist.
28:28
Ich kann das natürlich verstehen, aber die Leute, die nicht gekommen sind zur Probenentnahme, die wurden im Nachgang ja nochmal persönlich kontaktiert und beziehungsweise auch persönlich aufgesucht und um eine freiwillige Speichelprobe gebeten.
28:43
Ich glaube, am Schluss waren es irgendwie drei Personen, die nicht mehr zu ermitteln waren, weil sie sich im Ausland aufhielten. Viele haben gesagt, sie hätten trotz Brief oder Post nichts davon mitbekommen. Aber der übrige Rest hatte dann im Endeffekt noch eine Probe abgegeben. Einige waren natürlich darunter, die polizeiliche Vorerkenntnisse hatten und somit Erfahrungen mit der Polizei. Und viele Menschen haben einfach Angst, dass die Polizei ihre DNA in einer Datenbank speichert und dann alle Straftaten rauskommen, die sie möglicherweise mal begangen haben.
29:13
Was Sie hier aber, wie wir soeben von Frau Rostalski erfahren haben, gar nicht dürfen, oder?
29:18
Richtig. Ich kann das nachvollziehen, dass der eine oder andere erst mal sagt, nee, das will ich nicht. Deswegen ist häufig der persönliche Kontakt einfach der richtige Weg, um das ganze Prozedere zu erklären. Sollte jemand trotz allem keine Probe abgeben wollen und passen die Merkmale des Täterprofils dann, dann schöpfen wir natürlich alle rechtlichen Möglichkeiten aus, dass ich ja dann möglicherweise um den Täter handeln könnte.
29:41
Aber dazu gab es in diesem Fall keine Veranlassung. Am Ende konnten sie so gut wie alle Personen auf ihrer Liste abhaken. Der Täter war nicht darunter. Und, das sollte sich später zeigen, er war auch nicht unter den wenigen, von denen sie bis zuletzt keine Probe bekommen haben, oder?
29:57
Ja, genau das war es. Wir sollten später feststellen, dass der Täter aus dem Raster gefallen war. DNA-Reihenuntersuchungen haben, auch ihre Grenzen.
30:06
In unserem Rechtsstaat ist es nicht möglich, pauschal jeden zu testen. Es müssen strenge Grenzen gesetzt werden, auch mit dem Risiko, dass möglicherweise der Täter aus dem Raster fallen könnte.
30:16
Wenige Tage nach der Reihenuntersuchung, am Jahrestag der Tat, tatsächlich haben sie sich ja dann nochmal an die Öffentlichkeit gewandt. Sie haben am Tatort Handzettel, also Flyer an Passanten verteilt. Eine große Plakatwand gab es gegenüber der Bushaltstelle Friedenskirche, auf der um Mithilfe gebeten wurde.
30:34
Aber auch in den Monaten danach blieb der entscheidende Hinweis leider aus. Im September 2015, rund zwei Jahre nach der Tat, haben sie dann entschieden, sich an die Redaktion von Aktenzeichen XY zu wenden. Warum?
30:48
Jetzt kommt einfach irgendwann der Zeitpunkt, an dem alle Spuren verfolgt und auch ausgewertet sind. Es gibt dann manchmal einfach keine Ermittlungsansätze mehr. Man ist dann so ein bisschen mit dem Latein am Ende und der Fall droht dann zu einem Cold Case zu werden.
31:01
Und Aktenzeichen ist seit Jahrzehnten die Verhandlungssendung schlechthin im deutschen Fernsehen und hat schon viele Erfolge gebracht. Und ich habe tatsächlich auf neue Hinweise gehofft.
31:11
Bei Rudi im Studio war damals ihr Kollege Max Weiß vom hessischen LKA und wir hören an der Stelle einen kleinen Ausschnitt.
31:18
Der wichtigste Ansatzpunkt für Sie ist jetzt das Tatwerkzeug, also diese Handelstange. Sie haben das Original mitgebracht und dazu suchen Sie dringend Hinweise und Informationen. Also das ist jetzt natürlich alles, finde ich, schon sehr merkwürdig, sehr seltsam. Da läuft jemand am Abend mit so einer Handelstange herum. Welche Erklärung könnte es dafür geben?
31:37
Es ist klar davon auszugehen, dass der Täter beim Verlassen seines Hauses bzw. auf dem Weg, wo er die Handelstange mitgenommen hat, schon geplant hat, sich ein Opfer zu suchen und das niederzuschlagen.
31:50
Gab es denn dann nach der Sendung sachdienliche Hinweise? Nein, leider gab es keine Hinweise.
31:56
Ja, man muss sagen, damit hat sich Ihre Befürchtung im Grunde bestätigt. Das war ja die letzte Chance, die Sie gesehen haben, um nochmal Fahrt in die Ermittlungen zu bringen. Was hat das mit Ihnen gemacht, dass auch dieser Versuch nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat?
32:10
Naja, das belastet einen dann schon in der Situation oder in dem Moment. Man möchte den Fall ja abschließen. Oder man möchte den positiv abschließen. Insbesondere auch dann für das Opfer. Ich hatte ja immer wieder Kontakt zu ihr. Und immer dann auch, wenn wir in die Öffentlichkeit gegangen sind, um sie gewissermaßen vorzubereiten. Für sie ist das ja auch kein gutes Gefühl, dass sie möglicherweise dem Täter nochmal begegnen könnte. Und...
32:37
Für mich nochmal weiterhin belastend war dann auch zu sagen, möglicherweise begeht der Täter weitere Taten. Keiner weiß, wie so ein Täter tickt und was er noch vorhat. Natürlich zweifelt man dann aber auch. Das ist auch so eine Geschichte. Ich habe mich dann oft hinterfragt, hast du an alles gedacht? Hast du alles gemacht? Hast du irgendwas übersehen?
32:55
Also eine Beziehungstat hatten Sie ja mittlerweile ausgeschlossen. Hatten Sie denn inzwischen irgendeine andere Vermutung, was hinter dem Angriff stecken könnte?
33:04
Ja, die Vermutung lag schon, dass es sich um irrationalen Täter einfach handeln könnte, der einfach aus dem Affekt gehandelt hat.
33:14
Nachdem wir alles andere ausgeschlossen hatten, möglicherweise lag doch eine sexuelle Motivation vor. Oder es hat irgendeiner einfach eine Aggression ausgelebt. Also es war ein bisschen schwierig zu der Zeit, muss man ganz klar sagen.
33:26
Ihre Ermittlungen, die sind ja nur noch ins Stocken geraten. Neue Hinweise und Ansätze gab es in den folgenden Jahren keine. Und je länger eine solche Tat zurückliegt, desto schwieriger ist es ja natürlich auch, sie noch aufzuklären, oder?
33:38
Ja, das ist so. Zeugen erinnern sich nicht mehr so gut und die Wahrscheinlichkeit, dass neue Beweise erhoben werden, geht auch G0 praktisch, also ziemlich zurück.
33:49
Im Jahr 2021, die Tat ist inzwischen sieben Jahre her, sind Sie dann, Frau Greiner, in den neuen Bereich gewechselt. In der Abteilung Staatsschutz waren Sie nicht mehr für den Angriff mit der Handelstange zuständig.
34:03
Ein Moment, in dem man auch nochmal zurückblickt und so einen ungelösten Fall Revue passieren lässt?
34:09
Ja, absolut. Bei meinem Wechsel habe ich tatsächlich meine Arbeit der vergangenen Jahre nochmal rekapituliert. Die Mitarbeit in Sokos oder anderen erfolgreich abgeschlossenen Verfahren. Für mich bedeutet das allerdings, das einzige Verfahren, was ich nicht klären konnte, war dieses. Mhm.
34:28
Kurz darauf kam dann ja schon der Wendepunkt in den Ermittlungen und wie der genau aussah, dazu kommen wir jetzt.
34:37
Siebeneinhalb Jahre sind seit dem Angriff mit der Handelstange vergangen. Jahre, in denen Luisa Ribeiro ihr Leben weitergeführt und ihr Studium abgeschlossen hat. Mittlerweile arbeitet sie in einer Rechtsanwaltskanzlei.
34:51
Von den Ermittlerinnen und Ermittlern um Ulrike Greiner hört sie in dieser Zeit nur noch selten. Doch das ändert sich bald.
34:58
Im Januar 2021 geht beim LKA in Wiesbaden eine Meldung ein. Seit der kriminaltechnischen Untersuchung der Handelstange im Hanauer Fall schlummert die DNA des mutmaßlichen Täters in der polizeilichen Datenbank. All die Jahre hat sie dort gelegen, ohne dass ein passendes DNA-Profil aufgetaucht wäre.
35:18
Doch nun wurde eine neue DNA aus einem anderen Fall dort eingespeist. Und plötzlich ein Treffer.
35:25
Für die Ermittler ist es ein Paukenschlag. Der Fall, den man im Grunde schon zum Cold Case hätte erklären müssen, ist nun plötzlich wieder ganz heiß. Sofort schauen sich die Beamtinnen und Beamten die Person genauer an, der die DNA zugeordnet wurde.
35:40
Es handelt sich um einen Mann aus Hanau, der zum Tatzeitpunkt genauso alt war wie Luisa Ribeiro. 25 Jahre.
35:48
Wir nennen ihn Dennis B. Auch damals schon, so erfahren es die Ermittler, litt er unter Drogenproblemen und ist wegen kleinerer Delikte Polizei bekannt.
35:57
Nur kurze Zeit zuvor ist er aber wegen einer begangenen Körperverletzung erstmals erkennungsdienstlich behandelt worden. Im Zuge dessen stellt die Polizei fest, die DNA des Mannes passt zu jener Probe, die die Spurensicherung 2013 auf der Handelstange gefunden hat.
36:14
Zu der Zeit befindet sich der Mann zum Drogenentzug in einer psychiatrischen Klinik in Bayern. Mit Hochdruck nimmt das LKA Dennis B. nun unter die Lupe. Die Beamten stellen fest, sein Aussehen passt zur Beschreibung der beiden jungen Zeugen. In Hanau aufgewachsen, verfügt er über Ortskenntnis. Und das Handy, das er zur Tatzeit mitgeführt hat, war zweimal in die Funkzellen entlang des mutmaßlichen Fluchtweges eingeloggt.
36:40
Jetzt stellen die Beamten auch fest, warum der Mann zuvor durch das Raster gefallen ist. Sein Wohnort lag zwar in Hanau, allerdings außerhalb des Bereichs, den das LKA zuvor in ihren Ermittlungen eingegrenzt hat. Im April 2021 beantragt die Staatsanwaltschaft Hanau schließlich einen Haftbefehl gegen den nun 33-Jährigen.
37:02
Frau Greiner, wann haben Sie von dem DNA-Treffer erfahren?
37:05
Ich habe ein bisschen später als Januar davon erfahren. Die Kollegen, die jetzt mit dem Fall betraut waren, haben mich informiert, nachdem sie den Mann entsprechend überprüft hatten und sicher waren, dass ein dringender Tatverdacht vorlag. Was ging Ihnen vor, als Sie diese Nachricht bekommen haben? Ganz ehrlich, ich habe mich riesig gefreut. Insgeheim hatte ich nach der langen Zeit ein paar Zweifel, ob die gefundene DNA an der Handelstange tatsächlich vom Täter stammt.
37:32
Sie hätte ja auch von jemand anders stammen können, also der die Handelsstange in den Müll geworfen hat und der Täter hätte sie mitgenommen oder hätte dann Handschuhe getragen, ohne dass er dann eine Spur daran hinterlassen hätte. Aber als die Kollegen sagten, dass der DNA-Treffer passte, war ich super erleichtert. Ich war echt froh, dass ich Frau Ribeiro sagen konnte, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen wurden und habe sie am Tag vor der Festnahme nochmal angerufen und sie darauf vorbereitet. Wie hat sie reagiert? Und sie war natürlich auch erstmal erstaunt und dann hat sie sich natürlich auch gefreut.
38:03
Also man schließt ja dann auch ab. Also für sie war das jetzt auch ein ganz wichtiger Punkt zu sagen, dass das zum Ende kommt. Also das schwelt ja in einem, also so intensiv haben wir jetzt nicht drüber gesprochen, aber für mich ist das so dieses Gefühl.
38:16
Ja, das war irgendwie ganz cool. Sie war erleichtert.
38:20
Am 14. April 2021 erfolgte dann der Zugriff durch das Bayerische SEK in der Therapieeinrichtung, in der sich der Mann zu dem Zeitpunkt befand. Bleibt die große Frage natürlich, wie hat er sich zum Tatvorwurf geäußert? Sie waren ja nicht persönlich bei der Verhaftung dabei, aber sicher haben die Kollegen davon erzählt, oder?
38:41
Sie haben erzählt, der Beschuldigte war wohl ziemlich erleichtert. Er war gewissermaßen froh, dass die Last von ihm gefallen ist scheinbar. Er hat die Tat gleich zugegeben und in der Vernehmung erklärt, dass er wohl häufiger darüber nachgedacht hatte, sich selber zu stellen.
38:59
Er gab sogar an, dass er die Fahndung verfolgt hatte im Radio und im Fernsehen und später auch die XY-Sendung gesehen hat. Und er sei über sich selber tatsächlich erschrocken gewesen, was er da getan hatte. Aber er hat es dann über die Jahre hinweg diese Tat verdrängt. In der Vernehmung sei er wohl sehr kooperativ gewesen und hat zu allen Fragen Angaben gemacht. Er schien es akzeptiert zu haben, dass man ihn jetzt zur Rechenschaft ziehen würde. Aber das Motiv blieb weiterhin unklar.
39:26
Bevor wir dazu kommen, einmal die Frage, wer war der Mann? Was konnten Ihre Kolleginnen und Kollegen über ihn herausfinden?
39:33
Also der Mann ist Deutscher und in Hanau aufgewachsen. Er hat drei Geschwister. Es handelt sich im Grunde um eine ganz normale Mittelstandsfamilie. Er hatte einen schweren Autounfall als junger Mann. Seine Eltern sagten, danach habe er sich ziemlich verändert.
39:47
Er hatte schwerwiegende psychische Probleme, Alkohol- und Drogenprobleme.
39:51
Die Eltern waren scheinbar mit der Situation überfordert und offenbar hilflos. Er sagte von sich selbst, dass er das schwarze Schaf der Familie sei.
40:01
Trotz alledem hat er eine Ausbildung gemacht, eine weitere allerdings abgebrochen und er scheint irgendwie nicht so richtig Fuß gefasst zu haben. Er hatte dann mehrere Klinikaufenthalte, hat sich immer wieder selbst zum Entzug eingewiesen, aber leider erfolglos. Er ist auch immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten, aber mit kleineren Delikten. Also es war nichts Weltbewegendes. Bis eben zu dieser Körperverletzung, die letztendlich zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung führte und dann zu seiner Verhaftung.
40:30
Und wie hat er denn den Angriff auf Luisa Ribeiro erklärt? Also kannte er sie? Er war ihr zuvor noch nie begegnet. Es klingt absurd. Im Grunde hat er einen schlechten Tag gehabt. Zehn Tage zuvor war er aus der Klinik entlassen worden, weil er wieder rückfällig geworden ist. Am Tag der Tat war er wohl bei seinem Bruder. Sie hatten sich über Beziehungsthemen unterhalten. Das habe ihn immer in Rage gebracht. Er habe seit dem Unfall, von dem ich vorhin gesprochen habe, keine längere Beziehung mehr gehabt.
41:00
Er habe Geldprobleme, Selbstwertprobleme und im Grunde eine Krise gehabt. Die Handelsstange habe er laut eigener Aussage zur Selbstverteidigung mitgenommen. Er habe sie, als er das Haus verlassen hat, einfach in den Rucksack gepackt.
41:12
Gab es Anhaltspunkte dafür, warum er ausgerechnet Luisa Ribeiro ins Visier genommen hat oder war sie letztlich einfach nur ein Zufallsopfer?
41:21
Also laut seinen Aussagen ist sie ihm mit dem Rollkoffer entgegengekommen.
41:27
In diesem Moment sei er voller Hass und Wut gewesen. Er habe wegen des Rollkoffers gedacht, naja, die kommt bestimmt aus dem Urlaub und der geht super gut. Und das habe etwas in ihm ausgelöst. Er habe irgendwie seine Wut auf sie projiziert. Er ist ihr ja entgegengelaufen, dann hat er die Handelstange aus dem Rucksack geholt, hat sich umgedreht und ist hinter ihr hergelaufen oder ist ihr nachgelaufen.
41:48
Und dann habe er zugeschlagen.
41:51
Er bestritt noch, dass die Tat sexuell motiviert gewesen sei. Also er hatte das nicht vor, sie zu vergewaltigen. Und er sagte tatsächlich, dass die Frau Ribeiro ein Zufallsopfer gewesen sei. Es hätte jeden im Grunde treffen können.
42:05
Klingt unfassbar, wenn Sie das so erzählen.
42:08
Später vor Gericht sagte der Täter ja auch, er habe, Zitat, aus Wut und Hass auf sich selbst und sein bisheriges Leben gehandelt. Aber ganz ehrlich, nachvollziehbar macht diese Erklärung das nicht für mich, vor allem, weil er Luisa Ribeiro nach dem Angriff ja auch noch in eine Seitengasse getragen hat. Also da fragt man sich ja auch, warum? Warum? Haben Sie ihm die Erklärung abgenommen?
42:30
Es ist schwierig, ob man das wirklich glaubt. Wir haben ja auch eine Spurenlage. Also es ist schon auch glaubhaft. Er hatte keine Vorstrafen in dem Bereich Sexualdelikte, eher im Bereich von Körperverletzungsdelikten. Seinen Angaben nach wollte er sie in einem aus seiner Sicht sicheren Bereich bringen, als er sie wegtrug. Weg aus dem öffentlichen Bereich. Ja.
42:55
Was meinen Sie jetzt an dieser Stelle mit sicher, also sicher für ihn, damit er nicht entdeckt werden würde?
43:00
Nee, er sagte aus seiner Sicht, also für ihn aus seiner Sicht, dass es sicher für die Frau war, die er da ja geschlagen hatte, sozusagen um sie zu beschützen. Das klingt irgendwie total verrückt und überhaupt nicht nachvollziehbar, wie eigentlich auch die ganze Tat, also wie er das so geschildert hat.
43:17
Aber die Angaben waren im Nachhinein stimmig und auch zum Teil glaubhaft und stimmten auch mit der Spurenlage überein. Zudem hat er auf seiner Flucht ja noch einen Notruf abgesetzt. Das konnte auch nachvollzogen werden, aber es hat kein Gespräch gegeben. Also er hat keinen Text aufgesagt. So wie er es ja auch schon oder wie ich es auch schon gesagt hatte, war er erschrocken über sich selber, dass er sowas getan hat. Offenbar war das schon auch ein ehrliches Geständnis.
43:51
Trotzdem, was natürlich bleibt, ist die Tatsache, dass der Täter eine junge Frau hinterrücks attackiert hatte. Und zwar so brutal, dass sie nur mit Glück überlebt hat. Und, dass er diese Tat so erschrocken er auch selbst darüber gewesen sein mag, all die Jahre nicht gestanden und das Opfer somit im Ungewissen gelassen hat. Sechs Monate nach der Festnahme, am 19. November 2021, beginnt schließlich das Verfahren gegen Dennis B. vor dem Hanauer Landgericht.
44:20
Auch beim Prozess zeigt sich der Täter von Beginn an geständig. Er gibt zu, Luisa Ribeiro am Abend des 15. September 2013 mit der 1,7 Kilogramm schweren Handelstange niedergeschlagen zu haben. Auch gegenüber der Kammer spricht Dennis B. von einer unbändigen Wut, die ihn an dem Tag erfasst und die sich plötzlich gegen die junge Frau gerichtet habe. B. bittet das Opfer um Verzeihung und sagt, er könne sich die Tat bis heute selbst nicht wirklich erklären.
44:49
Das Urteil fällt kurz vor Weihnachten, am 22. Dezember 2021. Die Kammer spricht Dennis B. wegen des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig. Von einer sexuellen Motivation geht das Gericht nicht aus. Aber man sieht es als erwiesen an, dass B. aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch gehandelt hat, als er Luisa Ribeiro hinterrücks attackierte.
45:16
Denn die junge Frau habe keinen Angriff erwartet. Sie habe wegen ihrer Kopfhörer nicht einmal bemerkt, dass der Täter sie verfolgt.
45:24
Acht Jahre Haft, so lautet das Urteil. Außerdem soll Dennis B. dem Opfer 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Vorsitzende Richterin spricht bei der Urteilsverkündung von einer brutalen und rücksichtslosen Tat. Dass die damals 25-jährige Luisa Ribeiro überlebt habe, sei ein Zufall gewesen.
45:43
Ausdrücklich lobt die Vorsitzende noch einmal die beiden damals 15-jährigen Jugendlichen, die dem Opfer zu Hilfe geeilt waren und die nun vor Gericht auch noch einmal als Zeugen ausgesagt haben. Für ihre Zitat unfassbare Zivilcourage, so die Vorsitzende, seien sie würdig für die Lebensrettungsmedaille, die für besonderen Einsatz für das Leben anderer verliehen wird.
46:12
Frau Greiner, acht Jahre Haft für den versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke, so lautete das Urteil. Und das Interessante war ja, dass das nicht nur dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprach, sondern auch dem der Verteidigung. Also auch Dennis B. 's Anwalt hat in seinem Schlussvortrag gesagt, ich lese vor, das war ein versuchter Mord. Das weiß er auch. Und auch der Schmerzensgeldzahlung hat der Angeklagte ja ausdrücklich zugestimmt. Wie geht es denn Luisa Ribeiro heute mit allem?
46:40
Ich habe ja nochmal mit ihr in Vorbereitung auf diesem Podcast gesprochen. Nach eigener Aussage geht es ihr gut. Sie hat zum Glück keine bleibenden Schäden davon getragen. Sie sagt, dass sie die Tat an sich gut verarbeitet hat und sie nicht in ihrem normalen täglichen Leben eingeschränkt ist. Sie ist beruflich sehr erfolgreich und auf mich macht sie einen durchweg positiven Eindruck. Dabei hilft natürlich auch, dass das Verfahren abgeschlossen ist und eigentlich rum ist alles.
47:05
Ja.
47:06
Ein gutes Schlusswort von Ihnen. Wir bedanken uns am Ende dieser Folge ganz herzlich bei Ihnen, auch Frau Greiner, dass Sie sich die Zeit genommen haben und in unser Studio gekommen sind.
47:14
Vielen Dank, dass ich hier sein durfte.
47:17
Danke, dass Sie da waren. Danke auch an die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski für ihre Expertise rund um das Thema DNA-Reihenuntersuchung und auch an Lale Artun, die Autorin dieser Folge. Wie immer am Ende vielen Dank. An euch fürs Zuhören. Ich sage bis zum nächsten Mal bei Aktenzeichen XY unvergessene Verbrechen. Ganz wichtig, bleibt sicher.
47:42
Auch von mir vielen Dank fürs Zuhören. In zwei Wochen gibt es die nächste Folge entweder mit mir oder Nikola. Hört gerne wieder rein. An dieser Folge mitgearbeitet haben Nikola Hänisch-Koros, Katharina Jakob, Zoe Jungblut und Natascha Fehn. Für Ton und Technik sorgten Stefan Gossen und Christina Mayer. Die Regie hatte David Gromer und die Redaktion im ZDF Sonja Roy und Kirsten Zilonka.
48:06
Die Podcast-Folgen, die könnt ihr natürlich auch auf dem ZDF True Crime YouTube-Kanal anhören. Den Link dazu sowie alle anderen Infos zu dieser Folge findet ihr wie immer in den Shownotes. Aktenzeichen XY Unvergessene Verbrechen. Eine Produktion der Securitel in Kooperation mit BUM-Film im Auftrag des ZDF.